Voraussetzungen
Für den Datenlogger:
Die Air Guard muss von dem Server auf dem der Drägerware AirGuard Datenlogger Dienst installiert ist direkt per Netzwerk (HTTP) erreichbar sein (kein Proxy etc.)!
Der Air Guard muss sich im Netzwerk des Kunden befinden. Ggf. rechtzeitig mit dem Drägerware Service Kontakt aufnehmen.
Für die Füllung:
Der Air Guard muss von dem Arbeitsplatz auf dem die Sammelprüfung ausgeführt wird, direkt per Netzwerk (HTTP) erreichbar sein (kein Proxy etc.)!