Arbeiten mit Voraussetzungen bei Prüfanlässen
Ab der Drägerware 7000 möglich.
Diese Funktion ermöglicht, dass Prüfanlässe nur dann durchgeführt werden können, wenn Prüfer besondere Voraussetzungen erfüllen (z.B. Prüfberechtigtung für Tauchgeräten, Füllberechtigungen, elektr. unterwiesene Personen).
Hierzu können entsprechende Qualifikationen oder Ausbildungen aus der Personalverwaltung geprüft werden.
Um mit dieser Funktion zu arbeiten, müssen innerhalb der Anwendung folgende Einstellungen vorgenommen werden:
1. Setzen des Hakens in den Systemweiten Einstellungen
Unter Einstellungen - Systemeinstellungen - Systemweite Einstellungen ist der Haken Voraussetzungen bei Prüfanlässen zu setzen.
Systemweite Einstellungen - Registerkarte Prüfungen
2. Verknüpfen der Drägerware Benutzer mit den entsprechenden Personen aus der Personalverwaltung
Unter Einstellungen - Systemeinstellungen - Benutzerverwaltung müssen den Benutzern entsprechende Personen aus der Personalverwaltung zugeordnet werden.
Benutzerverwaltung - Person zuweisen
3. Definieren der Voraussetzungen bei den Prüfanlässen
Definieren der gewünschten Voraussetzungen bei den Prüfänlässen.
Prüfanlässe - Registerkarte Voraussetzungen